• gemeinsame Sorge

    Mittwoch, 23. November 2011

    Die in Deutschland immernoch aktuellen Sorgerechtsregelungen (auch die Übergangsregelung) verstoßen gegen die Art. 1 (1) "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.", denn es ist entwürdigend, was man als Mann alles unternehmen muss um als Vater anerkannt zu werden. Weiterhin gegen Art. 3 (1) "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.", Art. 3 (2) "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.", Art. 3 (3) "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.", Art. 6 (2) "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft." Art 6 (5) "Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern."

    Ja....das steht alles in unserem Grundgesetz. Wenn man das liest kann man es natürlich nicht glauben, aber es steht wirklich drin. Und wie sieht die Realität aus??? Ich denke wir wissen alle, dass diese Artikel des Grundgesetzes was Väter anbelangt in Deutschland eigentlich nicht existieren. Anders lässt sich die skandalöse Gesetzgebung hier nicht erklären. Die einzige Erklärung wäre, dass die Gesetze erlassen wurden, bevor es das Grundgesetz gab. Das ist aber nicht der Fall.